🏛 AMOURA CITY GESETZBUCH
Stand: gültig ab Veröffentlichung durch die Stadtverwaltung Amoura City
Inhaltsverzeichnis
1) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§1 Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetzbuch gilt im gesamten Hoheitsgebiet der Stadt Amoura City einschließlich öffentlicher Gebäude, öffentlicher Verkehrsflächen sowie öffentlich zugänglicher Bereiche.
(2) Für Taten auf Privatgrund gilt dieses Gesetzbuch, soweit öffentliche Sicherheit betroffen ist oder das Opfer Anzeige erstattet.
§2 Begriffe
(1) Vorsatz handelt, wer eine Tat willentlich begeht oder deren Erfolg billigend in Kauf nimmt.
(2) Fahrlässigkeit handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
(3) Waffe ist jeder Gegenstand, der seiner Art nach zur Verletzung bestimmt ist oder als solcher verwendet wird (Hieb-/Stichwaffen, Schusswaffen, gefährliche Werkzeuge).
§3 Versuch
(1) Der Versuch einer Straftat ist strafbar, wenn die Tat unmittelbar angesetzt wurde.
(2) Die Strafe kann bis zu 50% gemildert werden.
§4 Täterschaft und Teilnahme
(1) Täter ist, wer die Tat selbst begeht oder durch andere begeht.
(2) Anstifter/Beihilfe leisten Beteiligung und können wie Täter bestraft werden, jedoch regelmäßig milder.
§5 Tateinheit / Tatmehrheit
(1) Werden durch eine Handlung mehrere Straftatbestände erfüllt, wird die schwerste Strafe zugrunde gelegt und angemessen erhöht.
(2) Bei mehreren Handlungen werden Strafen addiert, jedoch kann eine Gesamtstrafe festgesetzt werden.
§6 Strafarten
(1) Geldstrafe in Dollar ($).
(2) Freiheitsstrafe (Haft) in Monaten.
(3) Nebenfolgen: Sicherstellung/Einziehung, Fahrverbot, Entzug von Erlaubnissen.
§7 Strafzumessung
Bei der Strafzumessung sind insbesondere zu berücksichtigen:
Schwere der Tat, Vorsatz/Fahrlässigkeit
Täterverhalten (Kooperation, Reue)
Wiederholung/Serienhandlung
Opferfolgen (Verletzungsschwere, Schadenhöhe)
2) STRAFTATEN GEGEN PERSONEN
§10 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird bestraft.
§11 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer Körperverletzung begeht unter Verwendung einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs oder gemeinschaftlich mit anderen.
§12 Schwere Körperverletzung
(1) Wer eine Person dauerhaft schädigt, entstellt oder lebensgefährlich verletzt.
§13 Bedrohung
(1) Wer einer Person ein Verbrechen gegen Leib, Leben oder Freiheit androht und dadurch ernsthafte Furcht erzeugt.
§14 Nötigung
(1) Wer eine Person rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zwingt.
§15 Freiheitsberaubung / Entführung
(1) Wer eine Person einsperrt, festhält oder verschleppt.
(2) In Verbindung mit Lösegeld/Erpressung:
§16 Raub unter Gewalt (Personenbezug)
(1) Wer unter Gewalt/Drohung gegen Personen eine Sache wegnimmt.
(2) Mit Waffe:
§17 Versuchter Mord
(1) Wer versucht, eine Person vorsätzlich zu töten.
§18 Mord / Totschlag
(1) Wer eine Person vorsätzlich tötet.
3) STRAFTATEN GEGEN EIGENTUM & VERMÖGEN
§20 Diebstahl
(1) Wegnahme fremder beweglicher Sache.
§21 Schwerer Diebstahl
(1) Diebstahl aus Fahrzeugen, geschützten Räumen oder mit besonderer Sicherung.
§22 Einbruchdiebstahl
(1) Wer in Gebäude/Räume einbricht, eindringt oder sich versteckt.
§23 Betrug
(1) Wer durch Täuschung einen Vermögensvorteil erlangt.
§24 Unterschlagung
(1) Wer anvertraute Sachen behält oder zweckwidrig verwendet.
§25 Erpressung
(1) Wer durch Drohung/Vorteilsforderung Geld oder Leistungen erzwingt.
(2) Mit Gewalt/Waffe:
§26 Sachbeschädigung
(1) Beschädigen/Zerstören fremder Sachen.
§27 Brandstiftung
(1) Wer vorsätzlich fremde Sachen oder Gebäude in Brand setzt.
4) STRAFTATEN GEGEN DIE ÖFFENTLICHE ORDNUNG
§30 Hausfriedensbruch
(1) Unbefugtes Eindringen in befriedetes Besitztum oder Verweilen trotz Aufforderung.
§31 Landfriedensbruch
(1) Wer in einer Menschenmenge Gewalt ausübt oder öffentliches Chaos verursacht.
§32 Vermummungsverbot (öffentlicher Raum)
(1) Wer sein Gesicht in der Öffentlichkeit so verhüllt, dass eine Identifizierung wesentlich erschwert wird, begeht eine Ordnungs-/Straftat, sofern kein anerkennbarer Grund vorliegt.
(2) Anerkannte Gründe: medizinische Gründe, Arbeitsschutz, genehmigte Veranstaltung, Witterung (kurzzeitig) – soweit Identifizierung auf Verlangen möglich bleibt.
(3) Bei Zusammenhang mit Straftat:
§33 Ruhestörung / Öffentliche Belästigung
(1) Wer die Allgemeinheit erheblich stört (Lärm, Provokation, Störungen).
§34 Missbrauch von Notrufen
(1) Wer Rettungs-/Notdienste ohne Notlage alarmiert oder Einsätze absichtlich auslöst.
5) EHRDELIKTE
§40 Beleidigung
(1) Wer die Ehre eines anderen durch Beschimpfung, Verächtlichmachung oder herabwürdigende Äußerungen verletzt.
§41 Üble Nachrede
(1) Wer ehrenrührige Tatsachen behauptet oder verbreitet, die nicht erweislich wahr sind.
§42 Verleumdung
(1) Wer wider besseres Wissen falsche Tatsachen behauptet, um jemanden zu schädigen.
6) WAFFEN- & GEFAHRENRECHT
§50 Verbotene Waffen
(1) Verboten sind: Springmesser, Butterflymesser, Schlagringe, Teleskopschlagstöcke (sofern nicht ausdrücklich genehmigt), sowie Schusswaffen ohne staatliche Erlaubnis.
§51 Führen von Hieb- oder Stichwaffen
(1) Wer in der Öffentlichkeit eine Hieb-/Stichwaffe führt, ohne anerkennbaren Zweck (Beruf/Transport) oder bei aggressiver Lage.
(2) Bei Einsatz gegen Personen: zusätzlich §11/§12.
§52 Unerlaubter Besitz/Umgang mit Schusswaffen
(1) Besitz, Führen oder Verwahren einer Schusswaffe ohne Erlaubnis.
§53 Waffenhandel
(1) Handel, Weitergabe oder Herstellung von Waffen oder Munition ohne Erlaubnis.
§54 Schusswaffengebrauch im öffentlichen Raum
(1) Abgabe von Schüssen im öffentlichen Raum ohne rechtfertigenden Grund.
7) BETÄUBUNGSMITTELRECHT (BTM)
§60 Besitz illegaler Substanzen
(1) Besitz nicht geringer Menge illegaler Substanzen.
§61 Handel / Vertrieb
(1) Verkauf, Handel oder Weitergabe.
§62 Herstellung
(1) Anbau/Herstellung/Verarbeitung.
8) STRASSENVERKEHRSRECHT (StVO/StVZO-ähnlich)
§70 Grundregeln
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert wird.
(2) Polizei/State dürfen Verkehr anweisen; Anweisungen gehen Regeln vor.
§71 Geschwindigkeitsverstöße
(1) Überschreitung bis 20 km/h: 300–800 $
(2) 21–40 km/h: 800–1.500 $
(3) 41–60 km/h: 1.500–3.000 $
(4) über 60 km/h: 3.000–6.000 $ + Fahrverbot möglich
§72 Rotes Licht / Stop-Schild / Vorfahrt
(1) Missachtung: 600–2.000 $
§73 Gefährdung des Straßenverkehrs
(1) Wer rücksichtslos fährt, Rennen fährt, Drifts in belebten Bereichen, gefährliche Überholmanöver oder bewusstes Abdrängen.
§74 Illegale Straßenrennen
(1) Teilnahme/Organisation illegaler Rennen.
(2) Wiederholung oder Unfallfolge: bis 20.000 $ / bis 120 Monate
§75 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Wer ohne gültige Fahrerlaubnis führt.
§76 Fahrerflucht
(1) Entfernen vom Unfallort ohne Feststellungen zu ermöglichen.
§77 Fahren unter Einfluss
(1) Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss.
§78 Fahrzeugmängel / Illegale Umbauten
(1) Betrieb unsicherer Fahrzeuge oder gefährlicher Umbauten.
Strafe: 500–2.500 $
(2) Bei Gefahr/Unfall: Zuschlag möglich.
§79 Lärm / Poser
(1) Unnötiger Lärm, Burnouts in Wohngebieten, dauerhaftes Hupen.
Strafe: 300–1.500 $
§80 Parken / Halteverstöße
(1) Blockieren von Rettungswegen, Einfahrten, Kreuzungen.
Strafe: 200–1.500 $ (je nach Schwere)
9) STRAFTATEN GEGEN STAATSGEWALT & VERWALTUNG
§90 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer sich einer rechtmäßigen Maßnahme widersetzt oder Gewalt anwendet.
§91 Tätlicher Angriff auf Beamte
(1) Wer Beamte tätlich angreift.
§92 Bestechung
(1) Wer Beamten Vorteile anbietet/gewährt, um dienstliches Verhalten zu beeinflussen.
§93 Amtsmissbrauch
(1) Wer als Beamter seine Befugnisse missbraucht, um sich/anderen Vorteile zu verschaffen.
§94 Falsche Angaben / Urkundenfälschung
(1) Fälschen oder Verwenden falscher Dokumente/Nummern/Plaketten.
10) ORDNUNGSWIDRIGKEITENKATALOG (KURZ)
Vermummung (ohne Grund): 1.000–3.000 $
Beleidigung (leicht): 500–1.500 $
Ruhestörung: 500–2.000 $
Falschparken: 200–800 $
Lärm/Posing: 300–1.500 $
Missachtung Anweisung: 800–3.000 $
Kleinere Sachbeschädigung: 2.000–4.000 $